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 Betreff des Beitrags: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: Fr 26. Nov 2010, 12:13 
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Hi Gemeinde,

vielleicht bringt mich die SpeedSix Fraktion weiter.
Gibt es einen unter uns der auf seinem Tuscan / Tamora vo 17" und hi 18" Felgen eingetragen hat?
Da würde mir eine Briefkopie sehr weiterhelfen.

Der TÜV Prüfer hat von mir nun Prüfbescheinigungen der bei meinem Griff montierten Felgen bekommen.
Nun fragt er ob es eine zuordnung zum Wagen gibt. Es würde ihm auch eine Briefkopie weiterhelfen von einem vergleichbaren TVR.
Damit er seine Bedenken bzgl. Leistung, Rad und Gefahr beiseite legen kann, würde ihm eine vom Tuscan reichen.

Ihr würdet mir mit einer sntspr. Kopie sehr weiterhelfen und wäret für das nä, Bier am Ring eingeladen.

LG
Elvis....der langsam keine Lust mehr auf TÜV hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: Fr 26. Nov 2010, 14:36 
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Also ich frage mal ganz dumm:

Solange der Radumfang innerhalb einer gewissen Toleranz gegenüber der eingetragenen Bereifung bleibt, bei Fahrzeugen ohne ABS ohnehin großzügiger zu bemessen, sollte doch alles OK sein. Bei Fahrzeugen ohne ABS muss ja nur die Tachoabweichung berücksichtigt werden.

Ich verstehe nicht ganz, was der Prüfer möchte, zumal Du ein Gutachten hast.

Grüße,
Björn.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: Fr 26. Nov 2010, 14:41 
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Tja Björn, rummeiern will er :twisted:

Ich habe natürlich auch nicht da drann gedacht, gestern als ich ne runde gedreht habe mit dem Wagen hätte ich das Navi nehmen können und die Abweichung zum Tacho überprüfen.
Wenn ich auf Orig. 16" vo.gehe, sind die Reifen auch dicker und der Umfang wieder gleich zu jetzt mit 17" und 45-er Querschnitt.
Er hat Bauchklemmungen bzg. einer nicht explizit auf dieses Wagen freigegebene Felge.

Ich schau mal ob ich die Tage etwas über das Forum an Unterlagen erhalte.
Ansonsten muss ich ein klärendes Gespräch mit ihm führen.

Elvis

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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: Sa 27. Nov 2010, 21:35 
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nochmal hochzieh...

Tuscanfreunde, habt ihr keine Mischgrößen auf euren Wagen? :roll:

Elvis

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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: So 28. Nov 2010, 10:11 
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Elvis.

Eine Mischbereifung au einem Tuscan wäre ungewöhnlich.

Berechne doch einfach die Abrollumfänge, leg dem Prüfen das vor und wenn dann die Traglast der Felge laut ABE passt, gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die die Freigabe behindern könnte.

Grüße,
Bjönr.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: So 28. Nov 2010, 13:03 
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Fahren in England nicht mehrere Griffith mit SP12-Felgen (bei Pistonheads zum Beispiel der hier) oder mit Spider-Felgen rum? Dort wäre doch sicher leichter an eine Info zu kommen!

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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: Mi 1. Dez 2010, 05:41 
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Hi Leute,
soll ich da mal ne Lanze für meine Mitbewerber brechen?
Der TÜV-ler macht nur seinen Job, und das richtig.
Er braucht eine Bestätigung über die Traglast der Räder,
denn seit der Änderung des § 19/21 StVZO muß er eine Arbeitsgrundlage,
sprich: ein Stück Papier, für die Änderung haben.
Hier spielt also nicht nur der Abrollumfang der Bereifung
auf der für den Tachoantrieb maßgeblichen Achse ne Rolle.
Die Abweichung kann man im übrigen einfach ausrechnen mit Google: >reifenrechner<.
Wenn der Abrollumfang größer wäre: keine Chance ohne Tachoangleichung.
Wenn der Abrollumfang kleiner wäre, geht das bis 10% + 4km/h absolut,
d.h. bei gefahrenen 100 km/h darf der Tacho max. 114 km/h anzeigen.
Bei Fahrzeugen mit Mischbereifung spielt nur eine Rolle, ob sie ESP oder ABS haben,
da unterschiedliche Raddrehzahlen an Achse 1/2 das System durcheinanderbringen,
deshalb wird bei solchen Fahrzeugen eine Bescheinigung über die Gleichheit des Abrollumfangs,
eine ESP oder ABV-Verträglichkeitsbescheinigung, verlangt,
z.B. bei 215/45 R 17 vorn und 235/40 R 17 hinten.
Ohne ABS und ESP ist der Raddrehzahlunterschied >wurscht<.
Die Kopie eines Fahrzeugbriefs gilt nicht als Arbeitsgrundlage im Sinne §19/21,
so daß der amtl. anerkannte SV des TÜV in Bezug auf eine mögliche Revision
seines Berichts ein großes Risiko eingeht, wenn er >ohne Arbeitsgrundlage<
arbeitet.
Leute: die Zeit in der sich über den aaS des TÜV (alte Bundesländer) und DEKRA (neue Bundesländer) der >Blaue Himmel< wölbte ist voll vorbei !!
Wir >wissen< alle, daß das mit den Rädern funktionieren kann, doch die Bürokratie
steht hier jetzt im Weg.
Und es ist immer übel, wenn ich gestern noch einfach so, und heute nur noch mit dem passenden Papier arbeiten kann, um nicht meinen Job zu verlieren.
Also habt Geduld und bringt das pssende Papier, dann bekommt Ihr dass, was Ihr verdient.
Cheers
Siggi

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wenn ich KOPFschmerzen habe nehme ich ne Aspirin


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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: Mi 1. Dez 2010, 09:28 
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Kurze Zwischeninfo hierzu.

Habe den Abrollumfang online errechnen lassen, in PDF gedruckt, mit dem TÜV telefoniert und das PDF an ihn gemailt.
(Abweichung des Abrollumfanges zur Serie liegt bei 1%)
Auch signalisiert dass nun von meiner Seite alles geforderte und menschenmögliche getan und beschafft wurde.
Seine "leichten Bauchgefühle" waren zu spüren, egal, die Unterlagen liegen zur Abholung bereit.

Nun hoffe ich das alles vollständig und soweit i.O. ist, und dann steht nur noch der Kampf mit der Zulassungsstelle an.
Das Thema Kennzeichen wird sicher ein lustiges....

Elvis

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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: Mi 1. Dez 2010, 12:01 
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116er hat geschrieben:
Hi Leute,
soll ich da mal ne Lanze für meine Mitbewerber brechen?
Der TÜV-ler macht nur seinen Job, und das richtig.
Er braucht eine Bestätigung über die Traglast der Räder,
denn seit der Änderung des § 19/21 StVZO muß er eine Arbeitsgrundlage,
sprich: ein Stück Papier, für die Änderung haben.
Hier spielt also nicht nur der Abrollumfang der Bereifung
auf der für den Tachoantrieb maßgeblichen Achse ne Rolle.
Die Abweichung kann man im übrigen einfach ausrechnen mit Google: >reifenrechner<.
Wenn der Abrollumfang größer wäre: keine Chance ohne Tachoangleichung.
Wenn der Abrollumfang kleiner wäre, geht das bis 10% + 4km/h absolut,
d.h. bei gefahrenen 100 km/h darf der Tacho max. 114 km/h anzeigen.
Bei Fahrzeugen mit Mischbereifung spielt nur eine Rolle, ob sie ESP oder ABS haben,
da unterschiedliche Raddrehzahlen an Achse 1/2 das System durcheinanderbringen,
deshalb wird bei solchen Fahrzeugen eine Bescheinigung über die Gleichheit des Abrollumfangs,
eine ESP oder ABV-Verträglichkeitsbescheinigung, verlangt,
z.B. bei 215/45 R 17 vorn und 235/40 R 17 hinten.
Ohne ABS und ESP ist der Raddrehzahlunterschied >wurscht<.
Die Kopie eines Fahrzeugbriefs gilt nicht als Arbeitsgrundlage im Sinne §19/21,
so daß der amtl. anerkannte SV des TÜV in Bezug auf eine mögliche Revision
seines Berichts ein großes Risiko eingeht, wenn er >ohne Arbeitsgrundlage<
arbeitet.
Leute: die Zeit in der sich über den aaS des TÜV (alte Bundesländer) und DEKRA (neue Bundesländer) der >Blaue Himmel< wölbte ist voll vorbei !!
Wir >wissen< alle, daß das mit den Rädern funktionieren kann, doch die Bürokratie
steht hier jetzt im Weg.
Und es ist immer übel, wenn ich gestern noch einfach so, und heute nur noch mit dem passenden Papier arbeiten kann, um nicht meinen Job zu verlieren.
Also habt Geduld und bringt das pssende Papier, dann bekommt Ihr dass, was Ihr verdient.
Cheers
Siggi



Hmmm,

genau das habe ich doch oben bereits geschrieben, nur kürzer, oder?

Grüße,
Björn.

@Elvis: Was erwartest Du für Probleme auf der Zulassungsstelle?

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 Betreff des Beitrags: Re: Rad-Kombination - Briefeintrag
BeitragVerfasst: Mi 1. Dez 2010, 12:11 
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Hallo Elvis,

versuch doch mal den Wagen in Emsland zuzulassen und dann als Wunschkennzeichen "vis" :P

Gruß Florian


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