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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Mi 19. Nov 2014, 21:48 
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Vixen V8 hat geschrieben:
micha.m hat geschrieben:
herrlich wieder hier soviel halbwissen zu lesen:

für die zulassung in D ohne KAT gilt bei diesem hubraum das folgende datum:
01.10.1989 über 2L Hubraum
so das offizielle datum....wie auch immer gleiche oder spätere baujahre in den verkehr gekommen sind...


fahrzeuge bis 2L haben, by the way, ein späteres datum!!


besser halbwissen als gar keins 8-) :lol:



SELBSTERKENNTNISS IST OFT DER BESTE WEG ZU HEILUNG...hättest halt in der schule bei §47STVZO und
70/220/EWG aufpassen müssen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Do 20. Nov 2014, 10:11 
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Schon wieder?
Muss man doch nur lesen und verstehen:


70/220/EWG:

Artikel 2
(1) Ab 1. Januar 1992 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen der Luftverunreinigung durch Emissionen
- für einen Kraftfahrzeugtyp die EWG-Betrebserlaubnis, die Ausstellung der in Artikel 10 Absatz 1 letzter Gedankenstrich der Richtlinie 70/156/EWG (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/403/EWG (2), vorgesehenen Bescheinigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung nicht verweigern,
(1) ABl. Nr. L 42 vom 23.2.1970, S. 1.
(2) ABl. Nr. L 220 vom 8.8.1987, S. 44.
- das erstmalige Inverkehrbringen von Fahrzeugen nicht untersagen,
sofern die Emissionen dieses Kraftfahrzeugtyps oder dieser Fahrzeuge der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der vorliegenden Richtlinie entsprechen.

(2) Abl. Juli 1992
- dürfen die Mitgliedstaaten das Dokument nach Artikel 10 Absatz 1 letzter Gedankenstrich der Richtlinie 70/156/EWG für einen Kraftfahrzeugtyp nicht nicht mehr ausstellen,
- müssen die Mitgliedstaaten die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für einen Kraftfahrzeugtyp verweigern,
wenn dessen Emissionen den Anhängen der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der vorliegenden Richtlinie nicht entsprechen.

(3) Ab 31. Dezember 1992 untersagen die Mitgliedstaaten das erstmalige Inverkehrbringen von Fahrzeugen, deren Emissionen den Anhängen der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der vorliegenden Richtlinie nicht entsprechen.

Für das Fahrzeug relevante Passage:

Article 1

The Annexes to Directive 70/220/EEC are replaced by the Annexes to this Directive.
Article 2
1. From 1 January 1992 no Member State may, on grounds relating to air pollution by their emissions: - refuse to grant EEC type-approval, to issue the document referred to in the last indent of Article 10 (1) of Directive 70/156/EEC (1), as last amended by Directive 87/403/EEC (2), or to grant national type-approval for a type of motor vehicle,

or

- prohibit the initial entry into service of motor vehicles, (1) OJ No L 42, 23.2.1970, p. 1. (2) OJ No L 220, 8.8.1987, p. 44. if emissions from that type of motor vehicle or from such vehicles meet the provisions of Directive 70/220/EEC, as amended by this Directive.

2. From 1 July 1992, Member States: - may no longer grant EEC type-approval or issue the document provided for in the last indent of Article 10 (1) of Directive 70/156/EEC for a type of motor vehicle;
- shall refuse national type-approval for a type of motor vehicle,



the emissions from which do not meet the requirements of the Annexes to Directive 70/220/EEC, as amended by this Directive.

3. From 31 December 1992, Member States shall prohibit the initial entry into service of vehicles the emissions from which do not meet the requirements of the Annexes to Directive 70/220/EEC, as amended by this Directive.



http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31991L0441


Übrigens, diese hubraumabhängige Sage ist nirgendwo zu finden. Das gab es mal in den 70ern, da ging es aber um strengere Vorschriften bis 1400ccm...

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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Do 20. Nov 2014, 18:50 
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leider steht da nichts über den hubraum...

und genau dieser ist es welcher das kat-lose EZ datum zwischen 89, 91 und xx wandern wechselt...

(89 gilt für uber 2L)

es ist wichtig die 47stvzo, die ewg 70/220 und die ece15-4 quer zu lesen...und da steht nirgends explizit was von EZ daten drin....auch das immer so oft herangezogene 1991er datum nicht....

es braucht stunden...tage.... durch querlesen, vergleichen und durch ausschlussverfahren auf die entsprechenden daten zu kommen.

diese komplexizität hat dazu geführt dass sich die meisten prüfstellen nie damit im detail befasst haben und diese 91er regelung ne recht allgemine gültigkeit bekommen hat.

inzwischen musste ich auch feststellen dass die zulassungsstellen interessanterweise recht "viel" zulassen (solange es nicht Hessen ist)..solange es der tüv abgesegnet hat. dies führt zu fahrzeugen mit 2000er Ez daten ohne kat, genau wie buraumstarken TVR´s mit 91er EZ , ohne kat.


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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Fr 21. Nov 2014, 10:06 
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Den Hubraumunterschied gibt es nicht. Oder verweise bitte auf einen Text, wo man das entnehmen kann, sollte aber nicht aus einem südamerikanischen Privonzgesetzbuch stammen, sondern europäisches oder deutsches Recht behandeln.

Englisch:
Zitat:
1. From 1 January 1992 no Member State may, on grounds relating to air pollution by their emissions: - refuse to grant EEC type-approval, to issue the document referred to in the last indent of Article 10 (1) of Directive 70/156/EEC (1), as last amended by Directive 87/403/EEC (2), or to grant national type-approval for a type of motor vehicle,


Für alle nochmal in Deutsch:
Zitat:
(1) Ab 1. Januar 1992 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen der Luftverunreinigung durch Emissionen
- für einen Kraftfahrzeugtyp die EWG-Betrebserlaubnis, die Ausstellung der in Artikel 10 Absatz 1 letzter Gedankenstrich der Richtlinie 70/156/EWG (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 87/403/EWG (2), vorgesehenen Bescheinigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung nicht verweigern,



Das stammt doch aus der 70/220, also geht alles bis zum 31.12.1992. Danach muss Euro1 erfüllt werden. Das geht nur mit Kat. So sah das bisher jeder, mit dem ich gesprochen habe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Fr 21. Nov 2014, 18:34 
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Das Thema hat sich seit heute erledigt, Rüdigers V8S hat die Abnahme bekommen.

Auch nach explizitem drauf stoßen sind die Angaben von micha.m nicht nachvollziehbar. Ein Fahrzeug ist bis EZ 31.12.1992 ohne Kat grundsätzlich zulassungsfähig, sofern es das entsprechend dem Zeitpunkt gültige Abgasverhalten an den Tag legt. Natürlich muss auch der restliche Zustand passen.

Die von micha.m zitierten Hubraumgrenzen stammen aus den 70er Jahren. Anschließend überlegte sich der Gesetzgeber auch für größere Hubräume eine Begrenzung von Schadstoffen einzuführen. Eine Unterteilung gab es dann nicht mehr.

Alles aber eigentlich auch egal.

Grüße,
Björn.

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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Fr 21. Nov 2014, 18:47 
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Typ: Chimaera 450 Blau Metallic
PLZ: 35619
Hallo Björn

Grosse Klasse :D !!!

Da wird der Rüdiger sich freuen :mrgreen: !!!!

Vielen Dank für Deine Recherche, sehr sehr hilfreich!!!!!!! Danke nochmals!!

Wie immer

_________________
Rechtsgelenkte Grüsse

Bernd


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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Fr 21. Nov 2014, 19:16 
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Daumen hoch, Björn !
Und ich hoffe, dass es auch in Zukunft noch Leute bei den Prüfstellen gibt, die den Sesselpupsern zeigen was sinnvoll ist und was nicht...


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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Fr 21. Nov 2014, 19:30 
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Motor: 4ltr. Speed Six
Baujahr: 2004
Lazer Blue
PLZ: 78315
Glückwunsch Rüdiger, schön das es einen weiteren V8S in Deutschland gibt!
Bald können die V8Sler ein eigenes Treffen machen, so 20 bis 30 dürften es wohl sein....

_________________
Viele Grüße
Marco


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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Do 27. Nov 2014, 09:08 
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Motor: Rover V8 4,0, S6 4,0
Baujahr: 1994, 2001
PLZ: 63607
Hallo Rüdiger,

auch von mir ein herzliches Willkommen im Kreis der V8S-Driver :D !!!
Allzeit gute Fahrt!

_________________
Viele Grüße
Silke und Steffen

V8S LHD, Tuscan S6 RHD
W 312.300 HT


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 Betreff des Beitrags: Re: Dringend Hilfe bei TÜV V8S
BeitragVerfasst: Do 27. Nov 2014, 18:01 
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Gratulation das es doch noch geklappt hat.
Man sieht sich somit beim V8S Gathering - Marco will da was organsisieren hab ich gelesen ;)

Um auch noch ein wenig zu verirren mal die Regelung von uns Austrianern...
bei uns in AUT gilt ab 01.01.1987 KAT-Pflicht für alle Neuwagen über 1500 cm³ und seit 01.01.1988 für alle anderen.

Darum gab es zu der Zeit ab und zu neidige Blicke ins Ausland wenn zB. ein Lancia Evo1 in Österreich nur als 8V und nicht als 16V ohne Kat zu kaufen gab.

Gruss Alex


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