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 Betreff des Beitrags: Fremde Autos knipsen ist erlaubt!
BeitragVerfasst: Mi 17. Okt 2018, 14:28 
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Laut dem Amtsgericht Kassel (Az.: 1 T 75/07).

Fremde Autos knipsen ist erlaubt!
Dürfen fremde Autos fotografiert und mit Kennzeichen ins Internet gestellt werden? Unser Ratgeber klärt die Rechtslage!

Auch wenn es vielen Autobesitzern stinkt: Ihr Auto darf fotografiert und online gestellt werden – sogar ohne das Kennzeichen unkenntlich gemacht zu haben. Wir erklären, wieso!

Ein fremdes Auto fotografieren und – ohne das Kennzeichen unkenntlich zu machen – ins Netz stellen? Ist erlaubt!
Da ein Auto weder über ein Urheber- noch über ein Persönlichkeitsrecht verfügt, darf es fotografiert werden. Auch der Besitzer des Autos hat nicht das Recht, das Fotografieren seines Autos zu untersagen.
Einschränkungen aber können sich dadurch ergeben, dass das fotografierte Auto nicht frei zugänglich ist – der Fotograf also auf privatem Grund unterwegs ist.
Stellt sich die Folgefrage, ob das Nummernschild unkenntlich gemacht werden muss. Die Antwort leitet: nein.
Wird das Auto unkommentiert, also rein sachlich dar- und ins Internet gestellt, wird das Persönlichkeitsrecht des Besitzers nicht verletzt. Das hat das Amtsgericht Kassel entschieden (Az.: 1 T 75/07).
Nummernschilder sind per Definition nämliche keine sensiblen Daten, da sie für jeden frei zugänglich und sichtbar sind. Hinzu kommt, dass lediglich Polizei und Behörden Zugriff auf die Daten hinter dem Nummernschild haben – und somit der normale Bürger anhand des Nummernschilds nicht die Daten des Fahrzeughalters herausfinden kann.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
Toni
www.tvr.at

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BeitragVerfasst: Mi 17. Okt 2018, 17:08 
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Das mag vollkommen korrekt sein und ist hier "nur" ein Urteil eines Amtsgerichts - bedeutet, dass ein anderes Gericht diesen Sachverhalt auch evtl. anders beurteilt...
Endloses Thema und womöglich auch in Zukunft viel hin und her deswegen.

Für die Homepage des TVR Car Clubs haben wir uns dazu entschieden, die Kennzeichen unserer TVR unkenntlich zu machen, weil

a) wir eine kleine Gemeinde sind, wo wir durchaus Fahrzeuge anhand der Kennzeichen bestimmten Personen zuordnen können,
b) wir den Datenschutz unserer Mitglieder und -daten sehr ernst nehmen und diese auch entsprechend schützen.

Ich sehe jeden Zugriff auf unseren Seiten und sehe auch wie oft, wer und woher unsere Datenschutzerklärung aufgerufen wird. Das sind keine Personen, die die Datenschutzerklärung aufrufen und scannen, das sind sogenannte Bots (Spähprogramme), die fehlende, unvollständige und fehlerhafte Datenschutzerklärungen aufspüren und an Abmahnkanzleien weitergeben!
Abmahnungen sind teuer und bevor wir die Mitgliedsbeiträge für Anwälte verschleudern müssen, geben wir lieber den Mitgliedern etwas von den Beiträgen zurück - z. B. in Form von der Homepage selbst, Veranstaltungen wie das Deutschlandtreffen (DLT), dem Treffen beim Oldtimer Grand Prix (OGP), der TreVoR und, und, und.
Dann doch lieber die Kennzeichen unkenntlich machen, oder?

Übrigens: Ich mache ja nicht nur die Homepage des TVR Car Club, sondern noch viele andere. Darunter auch eine Kanzlei, die europaweit tätig ist und die Bundesregierung in Sachen Energierecht berät. Als das Thema DSVGO zum Mai diesen Jahres endlich vollumfänglich umgesetzt wurde, hatten wir das Thema bereits 1 Jahr auf dem Schirm und weitestgehend umgesetzt - und die Datenschutzerklärung für den TVRCCD wurde von diesen Anwälten für annähernd "Sehr gut" erklärt!
Man könnte auch sagen: Unsere Datenschutzerklärung ist wie "Poppen mit 3 Parisern" - nicht 100%ig, aber fast!

In diesem Sinne (und immer schön Bilder machen :D )

_________________
LG Volker
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BeitragVerfasst: So 21. Okt 2018, 08:40 
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Vorweg: Ich bin keine Jurist, und ich habe mich auch nicht wirklich mit diesem Thema befasst.

Nun habe ich gerade gesehen, dass Kalle die Kennzeichen der Fahrzeuge, die im Bergischen unterwegs waren, doch noch unkenntlich gemacht hat. Das ist immer zusätzliche Arbeit. Ich würde deshalb vorschlagen, dass sich Teilnehmer an TVR Club-Veranstaltungen automatisch damit einverstanden erklären, dass evt. ihr Fahrzeug und ihr Gesicht fotografiert und auf TVR-Pages (Forum, Clubseite...) gezeigt werden.
Man kann ja vermeiden, Einzelpersonen frontal und formatfüllend aufzunehmen und ins Netz zu stellen.

Ich würde dieses Einverständnis auch in die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft aufnehmen.
In Artikeln zu Auto-Veranstaltungen werden i.d.R. die Kennzeichen auch nicht verpixelt. Ob dahinter eine derartige Einverständniserklärung steht, weiss ich nicht, aber es funktioniert.

Ich habe jedenfalls kein Problem damit (obwohl für Portraits von mir sonst extrem hohe Preise bezahlt werden... :lol: )


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