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V5C und Anmeldung in Deutschland !?
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Autor:  Alpenfreak [ Mi 22. Mär 2017, 21:54 ]
Betreff des Beitrags:  V5C und Anmeldung in Deutschland !?

Ich habe da eine Frage zum Zulassungs-/Ummeldungs-Papierkrieg.

Wenn ich mit einem Auto aus England einen kompletten V5C mitbekommen habe, muß ich dann noch irgendetwas an die DVLA schicken? Z. B. Den Abschnitt „6 New keeper ...“ oder kann ich mich einfach mit einem Glas Whiskey zurücklehnen und abwarten bis der Bescheid von der DVLA bei mir eintrifft?

Gruß
Martin

Autor:  Flenstvr [ Mi 22. Mär 2017, 22:08 ]
Betreff des Beitrags:  Re: V5C und Anmeldung in Deutschland !?

Hallo Martin,
normalerweise schickt der Vorbesitzer - dein Verkäufer einen Abschnitt: Export des Fahrzeugs an die DVLA.
Dann ist das Fahrzeug bis zur Zulassung in D als "Exportiert" gekennzeichnet in dem internationalen Datenbankaustausch (EUCARIS).
Kannst ja den Exportabschnitt - falls noch bei dem V5C dabei - an die Briten schicken!
Viel Spaß mit deinem neuen Spielzeug. Was ist es denn? Ein Mädchen? :mrgreen:

Gruß
Frank

Autor:  Alpenfreak [ Mi 22. Mär 2017, 22:29 ]
Betreff des Beitrags:  Re: V5C und Anmeldung in Deutschland !?

An den Abschnitt mit dem Export habe ich auch erst gedacht. Da steht aber drauf, dass der nur zurück geschickt werden soll, wenn der Halter den Wagen SELBST dauerhaft exportiert.

Gruß
Martin

Autor:  Dimension [ Sa 25. Mär 2017, 07:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: V5C und Anmeldung in Deutschland !?

Korrekt!

Mit dem Kauf des Autos bist du ja der neue Halter und exportierst das Auto dauerhaft nach D ;)

Augenzwinkernde Grüße, Der Cedric

Autor:  Indianer [ So 26. Mär 2017, 12:20 ]
Betreff des Beitrags:  Re: V5C und Anmeldung in Deutschland !?

Hallo Martin,

Es gibt eine offizielle Regelung, dass bei Privatverkauf eines Fahrzeug nach außerhalb Großbritanniens das komplette V5C mitgegeben werden kann:
Auszug aus Seite 8 dieses Links:
http://webarchive.nationalarchives.gov.uk/20121015000000/http://www.direct.gov.uk/prod_consum_dg/groups/dg_digitalassets/@dg/@en/@motor/documents/digitalasset/dg_065264.pdf
What to do if you are selling your vehicle privately to someone that does not have a GB address
You should fill in sections 6 and 10 with the new keeper’s name and address.
Both you and the new keeper (buyer) must sign and date the declaration in section 8. Give the whole V5C to the new keeper to aid registration abroad.
You should then send a signed letter to DVLA, Swansea, SA99 1AG giving the vehicle’s registration number, the make and model of the vehicle, the date of sale or transfer, and the name and address of the new keeper

Autor:  Dimension [ So 26. Mär 2017, 15:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: V5C und Anmeldung in Deutschland !?

Ah! Interessant zu wissen, danke für die Info!

Autor:  Alpenfreak [ Mo 27. Mär 2017, 04:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: V5C und Anmeldung in Deutschland !?

Hallo Christian,

danke für die Ausführungen.
Dann kann ich ja jetzt den Whiskey aufmachen ;)

Gruß
Martin

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