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 Betreff des Beitrags: GB-Import -> KFZ Steuer
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 15:35 
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Hallo Zusammen!

Da ich mit dem Gedanken spiele, mir einen älteren TVR aus GB
zu holen, beschäftige ich mich gerade mit der Überführungsthematik.
Versicherungstechnisch blicke ich also nun durch (oder glaube dies zumindest).
Aber was ist mit KFZ-Steuer:
Da ich mir vor vielen Jahren mal eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung einfuhr,
weil ich ein frisch importiertes Auto aus Italien beim Grenzübertritt nicht versteuert
hatte, bin ich da etwas sensibel (Das Verfahren wurde übrigens wegen Geringfügigkeit eingestellt).
Leider brachte mir die Suchfunktion keine Linderung...

Wer hilft?

Besten Gruß aus dem Voralpenland,
Joh

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 Betreff des Beitrags: Re: GB-Import -> KFZ Steuer
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 15:39 
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Servus Joh. Man korrigiere mich, aber bei privaten Geschäften innerhalb der EU gibt´s kein Steuerproblem. Cash kaufen, rüberfahren, fertig.

Ach ja, KFZ-Steuer ist natürlich schon ein Problem, das stimmt. Vor allem bei fünf Litern Euro 1, verdammt....

Servus auch aus dem Voralpenland - Flo


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 Betreff des Beitrags: Re: GB-Import -> KFZ Steuer
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 15:47 
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Hi!
Ich sprach nicht von Steuer im Sinne von Zoll,
sondern davon, dass ich mich gegebenenfalls
als Deutscher mit einem Auto in D. bewegen,
welches hier nicht versteuert ist.
Und das war früher verboten. Soweit mir bekannt,
durfte ich mir nicht mal den in Rom zugelassenen
Alfa eines Freundes ausleihen, um hier zu fahren.
Hat sich das inzwischen geändert?
Der zitierte Fall ist von 1989.

Danke,
Joh

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 Betreff des Beitrags: Re: GB-Import -> KFZ Steuer
BeitragVerfasst: Do 12. Nov 2009, 15:57 
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Ach so. Naja, dazu kan ich nichts qualifiziertes sagen. Aber wo kein Richter, da kein Henker, behaupte ich mal. Wirst das Ding schließlich nicht jeden Tag durch die Republik prügeln. Da wär ich auch vorsichtig. Aber sonst...


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 Betreff des Beitrags: Re: GB-Import -> KFZ Steuer
BeitragVerfasst: Fr 13. Nov 2009, 10:46 
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Wird das Fahrzueg mit Kurzzeitkennzeichen geholt, ohnehin kein Problem. In den Gebühren sind Steuern enthalten.

Mit einer Grenzversicherung würde ich laienhaft sagen, dass das abhängig davon ist, ob für das Fahrzueg in GB Steuern bezahlt wurde über den Zeitpunkt der Überführung hinaus. Im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen müsste das abgedeckt sein.

Aber ganz ehrlich. Ich habe in jüngster Vergangenheit keinen derartigen Fall mehr gehört.

Grüße,
Björn.

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 Betreff des Beitrags: Re: GB-Import -> KFZ Steuer
BeitragVerfasst: Fr 13. Nov 2009, 10:48 
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Deutsche Kurz-Zeit-Kennzeichen sind allerdings nur in Deutschland gültig.


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 Betreff des Beitrags: Re: GB-Import -> KFZ Steuer
BeitragVerfasst: Fr 13. Nov 2009, 11:35 
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Das stimmt so mal gar nicht. Laut ADAC:

Kurzzeitkennzeichen im Ausland


Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 16 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen

Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.
Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.

Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in GB das Kurzzeitkennzeichen kein Problem darstellt.

Grüße,
Björn.

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 Betreff des Beitrags: Re: GB-Import -> KFZ Steuer
BeitragVerfasst: Mo 16. Nov 2009, 14:37 
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Danke derweil mal für die Ausführungen.
Ich dachte eher an die Grenzversicherungs-Lösung.
Aber offenbar reicht es wohl inzwischen wirklich,
wenn das Fahrzeug innerhalb der EU versteuert ist.
Um so besser!

Besten Gruß,
Joh

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