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 Betreff des Beitrags: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 10:53 
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Liebe Forumsgemeinde,
seit ich gestern den Brief der "gegenerischen" Autoversicherung bekommen habe, bin ich zwar schon wieder etwas runtergefahren, aber glauben kann ich das, was da drin steht, immer noch nicht. Also erst noch mal kurz zur Vorgeschichte: Ende der letzten Saison ist mir, wie damals auch schon im Forum gepostet, einer auf meinen V8S hinten draufgefahren. Eigentlich also eindeutig. Fahrzeug in die Werkstatt. Kontakt zur Versicherung. Gutachten usw. Im Gutachten ist von einer gewissen "Ausfallzeit" ausgegangen worden. Ganz abgesehen davon, dass ich beispielsweise selbst jetzt noch nicht zwei zueinander passende Rückleuchten habe, hat sich aufgrund von Verbringung des V8S von der Werkstatt in die Lackiererei, diversen GFK-Arbeiten inklusive Trocknungszeiten, Lieferzeiten von Teilen usw. der Werkstattaufenthalt erheblich verlängert. Ich habe von der Werkstatt eine Bescheinigung über die Zeiten und diese auch eingereicht bei der "gegenerischen" Versicherung (möchte hier noch nicht kundtun, welche das ist). Der Gutachter hat auch eine sogenannte "reparaturbegleitende Beobachtung" durchgeführt und könnte die Zeiten ggf. nochmals bestätigen. Der TVR wird beim Nutzungsausfall aufgrund der Motorleistung recht hoch angesetzt, so dass der Nutzungsausfall ein erheblicher Kostenfaktor ist.
Nun bekomme ich gestern ein Schreiben der Versicherung mit folgendem Inhalt: Reparaturkosten werden bezahlt bla bla... und dann:
Wir gehen davon aus, dass Ihnen noch ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht. Somit besteht kein Anspruch auf Erstattung von Nutzungsausfall. Mit freundlichen Grüßen... ohne Unterschrift".
Also, klar gibt es noch ein Alltagsfahrzeug, aber dieses war nun tatsächlich zu dieser Zeit grad nicht einsatzbereit. Und es kann doch nicht sein, dass ich mir das Auto von meinem Sohn leihe, auf einen Mietwagen verzichte und dann so einen Brief hingeschmissen bekomme, oder? Ich hätte noch ein gewisses Verständnis aufbringen können, wenn die Versicherung aufgrund der im Gutachten ursprünglich wesentlich kürzer geplanten Reparaturzeit eine Kürzung vorgenommen hätte, aber diese Formulierung hier ist doch wohl der Hammer.

Also, liebe Kampfgenossen, ich bitte um Tipps und Infos.
Gleich Anwalt einschalten (habe gestern schon mit dem ADAC gesprochen und auch von der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage) oder erst noch mal mit deutlichen Worten direkten Kontakt zur Versicherung aufnehmen (vermutlich wenig sinnvoll)?
Kennt jemand einen guten Anwalt für Verkehrsrecht, den er empfehlen könnte?

Tipps und Infos allgemeinerer Art gern hier im Forum, "Hintergrundwissen" am besten per PN.

Dank euch im voraus.

Der immer noch leicht köchelnde :evil:

Oli

_________________
Lieber V8 als 16V !


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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 11:08 
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Hallo Oli,
ist einfach immer wieder ärgerlich wenn man sich mit Versicherungen rumschlagen muss. Zum Thema gibt es im Web ja einiges zu lesen, z.B.:

http://www.juraforum.de/lexikon/nutzung ... chaedigung

Es ist dann eben die Frage ob man auf der einen Seite eine Versicherung günstig abschliesst weil es ja nur Zweit- oder Drittfahrzeug ist und auf der anderen Seite dann eine Entschädigung haben möchte wenn das Hobbysommerfahrzeug im Winter nicht nutzbar ist. Die Reparaturkosten werden ja schon einen nicht unerheblichen Betrag ausmachen. Wenn wie du selbst schreibst der Nutzungsfaktor auch noch ein erheblicher Faktor ist kommt da unterm Strich reichlich was zusammen.
Klar ist es schön wenn du da jetzt ordentlich was bekommst von der Versicherung, am Ende zahlen das aber alle TVR-Fahrer.. und somit auch du... dann wieder durch erheblich gestiegene Tarife oder wie zuletzt bei der ERGO sogar Kündigung des Vertrages.

Nur meine Meinung zum Thema.

Gruß
Axel


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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 11:38 
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Hallo Oli
Das ist ja ne schöne Sche.......!!
Dein noch köcheln verstehe ich gut. Ich denke der Brief der gegnerischen Versicherung
ist eine klare Ansage!!!
Anwaltlicher Rat ist hier wohl angebracht!!

Axel, deine Meinung teile ich nicht! Der Nutzungsausfall wurde doch anerkannt!!! Nur da es jetzt länger
dauert mit der Reparatur soll dies nicht gelten?
Was es mir TVR zu tun hat begreife ich nicht, hier ist doch die gegnerische Versicherung in der Pflicht!

Oli Dir alles Gute zur ordentlichen Abwicklung des Schadens!

Wie immer

_________________
Rechtsgelenkte Grüsse

Bernd


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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 11:59 
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Das war mir auch neu :oops:

"Bei der Beschädigung von Luxusgütern hingegen, deren Gebrauch nicht notwendig für die normale Lebenshaltung ist, besteht kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Wird beispielsweise ein Oldtimer bei einem Unfall beschädigt und steht dem Geschädigten ein weiteres Fahrzeug zur Verrichtung seiner täglichen Pflichten zur Verfügung, so gibt es keine Grundlage für einen derartigen Anspruch [OLG Düsseldorf, 29.11.2011, I-1 U 50/11]."

Und das wird dann schwer vor Gericht, wenn hier der Nachweis geführt werden muss, das man seinen TVR täglich nutzt z.B. Fahrt zur Arbeit, wenn man wohlmöglich noch einen anderen " normalen " PKW besitzt und bei fast allen von uns ist das ja wohl so.

Aber das die gegnerische Versicherung einfach davon ausgeht, dass es so ist mit einem weiteren PKW der zur Verfügung steht, das müssten die wohl nachweisen und nicht du!!

Aber prüfen lassen würde ich es beim Anwalt auf jeden Fall.
Und der ADAC kann dir sicherlich gute Anwälte im Verkehrsrecht empfehlen.

Viel Glück
Olaf


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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 12:16 
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...und der Rechtschutz zahlt nur bei entsprechender Deckungssume und Aussicht auf Erfolg.

Gruß
Helmut

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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 12:25 
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Auch wenn ich mir keine Freunde mache:
Ich finde die Entscheidung korrekt. Oder ist Dir ein tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden?
Letztendlich sollte jeder ja bemüht sein, die wirtschaftlichen Belastungen so klein wie möglich zu halten. Und Geld zu verdienen durch einen durch andere verursachten Unfall ohne tatsächliche Schädigung ist irgendwie nicht OK.

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"Männer aus Stahl fahren Autos aus Plastik."


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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 12:51 
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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 13:17 
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quentin hat geschrieben:
Auch wenn ich mir keine Freunde mache:
Ich finde die Entscheidung korrekt. Oder ist Dir ein tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden?
Letztendlich sollte jeder ja bemüht sein, die wirtschaftlichen Belastungen so klein wie möglich zu halten. Und Geld zu verdienen durch einen durch andere verursachten Unfall ohne tatsächliche Schädigung ist irgendwie nicht OK.



vollste zustimmung!!!



evtl. ist der geschädigte TVR auch noch bei nem spezialversicherer versichert wo man nen günstigen tarif bekommt weil man angibt ein alltagsfahrzeug zu besitzen und nur eine "geringe" fahrleistung / jahr angegeben hat?


ich wäre schon froh wenn ich den schaden an so nem exoten fahrzeug bezahlt bekäme..

warum steigen versicherungsprämien? warum wird es immer schwieriger exoten fahrzeuge zu nem verünftigen tarif zu versichern? genau wegen leuten die meinen noch mehr aus einer ausgepressten orange herausszupressen.

und wegen allem immer gleich mit dem anwalt zu drohen...das regt mich auf...mit solchen leuten möchte ich nie und nimmer geschäfte machen.

draussen scheint die sonne....ich fahr mal ne runde...und weg bin ich!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 13:19 
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Mr.Nut hat geschrieben:
......

Aber das die gegnerische Versicherung einfach davon ausgeht, dass es so ist mit einem weiteren PKW der zur Verfügung steht, das müssten die wohl nachweisen und nicht du!!

.....

Viel Glück
Olaf



evtl. hat sich die gegnerische versicherung schon die details aus dem versicherungsvertrag des TVR´s angeschaut?

wie oben schon erwähnt wurde dort "alltagsfahrzeug / zweitfahrzeug steht zur verfügung" angegeben?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gleich zum Anwalt?
BeitragVerfasst: Fr 7. Mär 2014, 13:29 
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Hi,

ich sehe das doch etwas anders.

Es handelt sich hier nicht um einen selbstverursachten Vollkaskoschaden, bei dem der Oli jetzt unbedingt reich werden möchte.

Sein Auto wurde von einem anderen beschädigt, ohne daß er selber etwas dafür kann.

Meiner Meinung mal wieder ein typischer Fall von Versicherungen, die einfach nicht bezahlen wollen und auch noch Richter finden, die so etwas unterstützen.

Das wird immer schlimmer.

Ist mir doch völlig egal, ob ich einen Oldtimer fahre oder einen TVR oder einen Fiat Panda und ob ich vielleicht noch hundertfünfzig andere Autos habe.

Wenn mir ein Fahrzeug durch einen anderen "Schussel" beschädigt wird, dann kann ich eben dieses Fahrzeug während einer gewissen Zeit nicht nutzen und dafür steht mir dann meiner Meinung nach auch eine Entschädigung zu.

Was hilft es mir, wenn ich im Frühjahr statt Cabrio meine alte Winterrutsche fahren kann?

Irgendwann wird den völlig unschuldig Geschädigten noch Geld gekürzt, weil sie ihre Garage rein theoretisch in der Zeit weitervermieten könnten, während der ihr Fahrzeug in der Werkstatt steht... :roll:

Also wenn die Rechtsschutzversicherung bezahlt, würde ich dagegen vorgehen.

Wenn das Alltagsfahrzeug nicht einsatzfähig ist, dann steht eben tatsächlich kein weiteres Fahrzeug zur Verfügung - oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße

Wolfgang


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