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 Betreff des Beitrags: Hilfe zu V5, DVLA und Zulassung in D
BeitragVerfasst: Do 19. Feb 2015, 21:43 
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Brauche mal kurz Schützen-Hilfe von den Import-Spezies.

Ich kann ich erinnern, daß ich vor 4 Jahren bei meinem letzten TVR-Kauf in England von der DVLA Post bekommen habe, die ich bei der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt benötigte.
Damals habe ich von Privat gekauft und kann mich erinnern, daß wir eine Section des V5-Documents ausgefüllt haben und der Verkäufer diese dann an die DVLA geschickt hat. Gut drei Wochen später bekam ich dann die oben erwähnte Post nach Hause geschickt.

Dieses Mal habe ich bei einem Händler gekauft. Der Wagen ist per Spedition mit dem V5 geliefert worden. Die Sections 9 und 11 (Notification of Permanent Export) waren abgetrennt.

Bekomme ich jetzt noch Post, also eine Bestätigung oder so etwas von der DVLA, wie vor 4 Jahren? Oder ist das Prozedere inzwischen anders?

Auf der Section 11, welche zur DVLA gegangen sein muß, steht: „Retain Sections 1-8 of this Certificate. They will be required by the registration authorities of the country to where the vehicle is beeing exported.“
Kann ich das so interpretieren, daß meine Unterlagen komplett sind und ich nichts mehr von der DVLA benötige?

Danke für hilfreiche Antworten.

Gruß
Martin

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BeitragVerfasst: Do 19. Feb 2015, 21:49 
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Ja Das V5 sollte reichen. der Händler hat den "För Export" Abschnitt ans DVLA gesendet. (Hoffentlich)

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Beste angeln-sächsische Grüße
Best regards
Frank


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BeitragVerfasst: Fr 20. Feb 2015, 07:30 
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Morgen Martin,Frank hat recht!
Können die am Straßenverkehrsamt aber auf ihrem Computer sehen ob alles OK ist!

Gruß Rüdiger


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BeitragVerfasst: Fr 20. Feb 2015, 09:41 
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War bei mir auch so, Verkäufer behielt den Abschnitt "Auto exportiert" und ich habe den Wagen mit dem restlichen V5 angemeldet. Bei mir wollten die übrigens auch den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis sehen.

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BeitragVerfasst: Fr 20. Feb 2015, 11:43 
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Korrekt, genau wie beschrieben.

"Notification of permanen export" heisst der Abschnitt, den der Verkäufer an die DVLA sendet. Übrigens kann er, wenn Du ihm die Tax disc sendest auch die zu viel gezahlten Steuern erstattet bekommen.

Weiter korrekt: Das V5c ist kein Eigentumsnachweis, aber wenn der Wagen nicht gestohlen ist, bedarf es eigentlich keinem weiteren Dokument. Es gibt keine Rechtsvorschrift, einen Kaufvertarg bei Kauf von privat abzuschließen.

Eine deutsche ZB II ist übrigens auch kein Eigentumsnachweis...

Grüße,
Björn.

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BeitragVerfasst: Fr 20. Feb 2015, 19:34 
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Dann scheint ja alles soweit im grünen Bereich zu sein.
Hatte schon Sorge, weil das Verkaufsdatum schon mehr als zwei Monate zurück liegt.

Beste Grüße
Martin

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BeitragVerfasst: So 22. Feb 2015, 12:21 
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unsere zulassungsstelle verlangt immer nen kaufvertrag ...zur not ist ja schnell einer geschrieben.....

das mit dem v5c geht in ordnung.

sollte das fahrzeug nicht in der EUKARIS datenbank als exportiert deklariert sein zieht unsere zulassungsstelle die engl. kennzeichen ein (!!)...ist es als export deklariert dann nicht.

total bescheuert...aber ich gönne ihnen immer den spass......engl. kennzeichen gibts ja in der engl. bucht zum nachkaufen.... :mrgreen:


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