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Zulassung TVR 280 S aus GB in Deutschland und Überführung
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Autor:  ThomasA [ Do 25. Jan 2018, 13:25 ]
Betreff des Beitrags:  Zulassung TVR 280 S aus GB in Deutschland und Überführung

Zunächst mal herzlichen Dank an alle, die mir bei meinem Problem so flink behilflich waren. Sehr gute Community!

Ich fasse die Ergebnisse für die Zulassung noch mal kurz zusammen:

1. Man benötigt ein Datenblatt für die Vollabnahme beim TÜV (nach §21)

2. Für das Datenblatt (125,- €) benötigt der TÜV-Süd Fotos der Sticker (mit E-Prüfzeichen) und Plaketten, die im/am Fz. angebracht sind

3. Das V5 (englischer Fahrzeugbrief) reicht dafür nicht!

4. Es können anhand der Sticker alle Angaben entnommen werden ausser der Lärmemmission

5. Es muss eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt werden, diese kostet beim TÜV aktuell ca. 150,- €

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Überführung:

1. Wer ein Fahrzeug auf eigerner Achse von England nach Deutschland bewegen möchte, der muss sich das Auto zur Fähre bringen lassen.

2. Ab der Fähre ist man zunächst über den Fähranbieter versichert

3. Die ADAC-Grenzversicherung gibt es seit Juli 2017 nicht mehr

4. Rote Überführungskennzeichen sind weiterhin problematisch

5. Eine Grenzversicherung für Frankreich, die Niederlande sowie Deutschland erhält man aktuell bei http://www.tourinsure.de/internationale ... pa#kontakt

6. Die Gültigkeit beträgt knapp einen Monat

7. Ein Sportwagen kosten für den ersten Monat 260,- €. Jeder weitere Monat kostet 105,- €

8. Das Fahrzeug darf mit englischen Kennzeichen in Deutschland bis zu einem Jahr bewegt werden

Die Angaben, die ich hier gemacht habe sind von mir recherchiert worden und stützen sich natürlich auf Angaben Dritter. Ich erhebe daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Mit besten Grüßen

Thomas

Autor:  mosy [ Mo 29. Jan 2018, 21:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zulassung TVR 280 S aus GB in Deutschland und Überführun

Hallo Thomas,

absolut richtig dein Bericht und hoffe, das ich dir damit zur Erfüllung deines Traums ein wenig geholfen habe.
Wenn du noch weitere Infos benötigst, melde dich wieder.

Gruss

Morgan

Autor:  micha.m [ Do 8. Feb 2018, 23:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zulassung TVR 280 S aus GB in Deutschland und Überführun

ThomasA hat geschrieben:
Zunächst mal herzlichen Dank an alle, die mir bei meinem Problem so flink behilflich waren. Sehr gute Community!

Ich fasse die Ergebnisse für die Zulassung noch mal kurz zusammen:

1. Man benötigt ein Datenblatt für die Vollabnahme beim TÜV (nach §21) - stimmt nicht, auto kann auch ohne datenblatt, per vollabnahme gtüvt werden

2. Für das Datenblatt (125,- €) benötigt der TÜV-Süd Fotos der Sticker (mit E-Prüfzeichen) und Plaketten, die im/am Fz. angebracht sind -- kann man sich sparen, siehe 1.

3. Das V5 (englischer Fahrzeugbrief) reicht dafür nicht! -- doch reicht --> vollabnahme

4. Es können anhand der Sticker alle Angaben entnommen werden ausser der Lärmemmission

5. Es muss eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt werden, diese kostet beim TÜV aktuell ca. 150,- € -- stimmt nicht, das macht unser tüv anlässlich der vollabnahme mit

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Überführung:

1. Wer ein Fahrzeug auf eigerner Achse von England nach Deutschland bewegen möchte, der muss sich das Auto zur Fähre bringen lassen.

2. Ab der Fähre ist man zunächst über den Fähranbieter versichert

3. Die ADAC-Grenzversicherung gibt es seit Juli 2017 nicht mehr

4. Rote Überführungskennzeichen sind weiterhin problematisch --- waren sie schon immer. solange sie nicht einem selber gehören

5. Eine Grenzversicherung für Frankreich, die Niederlande sowie Deutschland erhält man aktuell bei http://www.tourinsure.de/internationale ... pa#kontakt

6. Die Gültigkeit beträgt knapp einen Monat

7. Ein Sportwagen kosten für den ersten Monat 260,- €. Jeder weitere Monat kostet 105,- €

8. Das Fahrzeug darf mit englischen Kennzeichen in Deutschland bis zu einem Jahr bewegt werden

Die Angaben, die ich hier gemacht habe sind von mir recherchiert worden und stützen sich natürlich auf Angaben Dritter. Ich erhebe daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Mit besten Grüßen

Thomas

Autor:  asteinha [ Fr 9. Feb 2018, 07:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zulassung TVR 280 S aus GB in Deutschland und Überführun

Hallo Michi.m,

wie soll das denn gehen:

3. Das V5 (englischer Fahrzeugbrief) reicht dafür nicht! -- doch reicht --> vollabnahme

In dem V5 stehen nur ganz wenige Daten, woher soll denn der TÜV die Daten für den Fahrzeugbrief und Schein bekommen, wenn nicht aus dem Datenblatt????

Deshalb wird ja auch ein Datenblatt benötigt. Früher konnte man noch mit Papierkopien eines vergleichbaren Fahrzeuges kommen und der TÜV hat dann die Daten übernommen. Leider akzeptieren das unsere Prüfstellen hier schon einige Zeit nicht mehr. Mag sein, das das in anderen Bundesländern noch klappt. Mit dem Datenblatt ist man auf der sicheren Seite.

Autor:  Vixen V8 [ Fr 9. Feb 2018, 18:45 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zulassung TVR 280 S aus GB in Deutschland und Überführun

Meldet euch doch mit euren GB-importen einfach bei Micha.m, der besorgt euch ohne Probleme eine deutsche Zulassung. Geht dann sicher auch alles ganz legal und wasserdicht zu. Voraussetzung ist aber das der TVR kein Sonnendach hat :lol:

Autor:  Oldtimer [ Sa 10. Feb 2018, 17:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zulassung TVR 280 S aus GB in Deutschland und Überführun

Hallo,
ich hatte mir zur Zulassung eine COC besorgt. Gibts hier:
https://www.tvr.co.uk/ownership/importing-a-tvr

Autor:  micha.m [ Di 20. Feb 2018, 16:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zulassung TVR 280 S aus GB in Deutschland und Überführun

weder ich, noch mein freundeskreis hatten in den vergangenen 10jahren zur tüv-ung eines exoten (ob nun ein Lotus, oder tvr oder ne ginetta oder diverse seven-nachbauten) jemals ein COC oder sonst was benötigt:

vorher unserem tüv-ler bescheid gegeben was ihn erwartet, termin abgemacht, zum tüv vorgefahren, der hat das auto vermessen (länge, breite, höhe), wiegeprotokoll hatte ich immer schon im vorfeld anfertigen lassen, fahrzeuge wurden technisch geprüft, ab gewissen Ez daten wurden diverse einrichtungen wie lampen und gurte auf E- prüfzeichen kontrolliert, wenn ihm das geräusch zu laut vorkam wurde gemessen, andernfalls nicht. dann wurde noch ne AU gemacht.

danach sass der prüf-ingenieur einige zeit in seinen im büro, hat den prüfbericht mit datenblatt für die zulassungsstelle erstellt und man konnte den ganzen papierkram spät. am folgetag abholen.

apropos COC: diese online erhältlichen COC´s sind eh alles Fakes und helfen nur dem Geldbeutel dessen der sie ausstellt,

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