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BeitragVerfasst: Di 30. Sep 2014, 16:33 
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Die überschrift sagt schon alles und der rest steht hier.......
http://www.motor-talk.de/news/neue-aufl ... 68657.html
Habe ich gerade im Sevenboard gefunden und schon ist die gute laune hin.....die ticken echt nicht mehr richtig diese schwachmaten :!: :evil:
Die kommentare sind teilweise echt der hit.

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Grüsse Kasi


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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 11:36 
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Hi,
Ab wann hat das gültigkeit? :?

Möchte gerne noch ne Ausfahrt machen und bin auf die Gelben nr. angewiesen.

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Gruß Robert

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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 21:08 
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Na ja

mal wieder was neues ( brech )

Wohl dem , der eine Werkstatt kennt, die auch mal nen rotes Kennzeichen verleiht.

Und wie steht das jetzt mit Überführungen aus GB?
Mit Zollkennzeichen ?? Wenn ja wird das teuer oder man hat das Glück das die Kiste noch ne englische Versicherung hat
oder es bleib nur der Hänger ( zum Glück sind die TVRs ja nicht so schwer, so das ein normales Zugfahrzeug ausreicht )

Oder man gründet ein Auto An-und Verkauf , dann gibt's die rote Nummer :mrgreen:
Es gibt also Alternativen


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BeitragVerfasst: Mi 1. Okt 2014, 22:54 
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Für England gibt es meines Wissens nach immer noch die Grenzversicherung in Verbindung mit dem englischen Kennzeichen. So habe ich damals auch meinen Cerbera geholt.
Das deutsch Kurzzeitkennzeichen ist im Ausland ja sowieso nicht gültig, da es sich um ein rein nationales Kennzeichen handelt (verbotene Fernzulassung).

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennze ... ennzeichen


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BeitragVerfasst: Fr 3. Okt 2014, 10:43 
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Hier könnt ihr euren unmut äussern in form einer petition.Ihr könnt das auch anonym machen.
https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au

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BeitragVerfasst: Fr 3. Okt 2014, 19:01 
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Jau, die hatte ich gestern unterzeichnet...

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BeitragVerfasst: Fr 10. Okt 2014, 12:38 
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Mr.Nut hat geschrieben:


Und wie steht das jetzt mit Überführungen aus GB?



die gingen bisher eh noch nie mit einem überfürhungskennzeichen...überfürhungskennzeichen waren ausschliesslich gedacht ein fahrzeug VON deutschland nach irgendwo zu fahren.

VOM ausland nach deutschland war schon immer missbrauch!!

apropos missbrauch: es ist nicht verwunderlich dass die regelung verschärft wurde: jeder arabische türkische und was weiss ich fähnchenhändler hat immer mit kurzzeitkennzeichen mehrere autos in den 5 tagen überführt. fahrzeugdaten wurden erst bei einer (unwahrscheinlichen) polizeikontrolle eingetragen.



die Grenzversicherung ist und war das adäquate mittel bei überfürhungen aus UK...aber neulich beim ADAC "Grenzversicherung? Der ADAC Südxxxx stellt schon lännger keine Grenzversicherungen mehr aus, da müssen sie zum ADAC Nordxxx gehen"

nochwas zur grenzversicherung und UK: richtig angewendet ist auch dort zwingend vorschrift, dass das fahrzeug noch englischen TÜV (MOT) hat und die road-tax noch gültig ist (zumindest solange das fahrzeug in UK bewegt wird)...grade das letztere ist bei vielen zum verkauf angebotenen fahrzeugen nicht der fall.


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BeitragVerfasst: Sa 11. Okt 2014, 14:42 
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micha.m hat geschrieben:
Mr.Nut hat geschrieben:


Und wie steht das jetzt mit Überführungen aus GB?



die gingen bisher eh noch nie mit einem überfürhungskennzeichen...überfürhungskennzeichen waren ausschliesslich gedacht ein fahrzeug VON deutschland nach irgendwo zu fahren.

VOM ausland nach deutschland war schon immer missbrauch!!

apropos missbrauch: es ist nicht verwunderlich dass die regelung verschärft wurde: jeder arabische türkische und was weiss ich fähnchenhändler hat immer mit kurzzeitkennzeichen mehrere autos in den 5 tagen überführt. fahrzeugdaten wurden erst bei einer (unwahrscheinlichen) polizeikontrolle eingetragen.



die Grenzversicherung ist und war das adäquate mittel bei überfürhungen aus UK...aber neulich beim ADAC "Grenzversicherung? Der ADAC Südxxxx stellt schon lännger keine Grenzversicherungen mehr aus, da müssen sie zum ADAC Nordxxx gehen"

nochwas zur grenzversicherung und UK: richtig angewendet ist auch dort zwingend vorschrift, dass das fahrzeug noch englischen TÜV (MOT) hat und die road-tax noch gültig ist (zumindest solange das fahrzeug in UK bewegt wird)...grade das letztere ist bei vielen zum verkauf angebotenen fahrzeugen nicht der fall.

Als Händler haben die doch meist rote Kennzeichen und müssen die teuren Kurzzeitkennzeichen gar nicht nutzen.

Was aber oft gemacht wird ist ein Kurzzeitkennzeichen bei einer voll getunten Bastelbude zu nutzen um Sie zu einem Treffen zu fahren.
Die teuren Eintragungen der meist nicht 100%ig durchgeführten Umbauten spart man dadurch einfach.


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BeitragVerfasst: Sa 11. Okt 2014, 16:27 
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micha.m hat geschrieben:
Mr.Nut hat geschrieben:

Und wie steht das jetzt mit Überführungen aus GB?

die gingen bisher eh noch nie mit einem überfürhungskennzeichen...überfürhungskennzeichen waren ausschliesslich gedacht ein fahrzeug VON deutschland nach irgendwo zu fahren.

VOM ausland nach deutschland war schon immer missbrauch!!

apropos missbrauch: es ist nicht verwunderlich dass die regelung verschärft wurde: jeder arabische türkische und was weiss ich fähnchenhändler hat immer mit kurzzeitkennzeichen mehrere autos in den 5 tagen überführt. fahrzeugdaten wurden erst bei einer (unwahrscheinlichen) polizeikontrolle eingetragen.

die Grenzversicherung ist und war das adäquate mittel bei überfürhungen aus UK...aber neulich beim ADAC "Grenzversicherung? Der ADAC Südxxxx stellt schon lännger keine Grenzversicherungen mehr aus, da müssen sie zum ADAC Nordxxx gehen"

nochwas zur grenzversicherung und UK: richtig angewendet ist auch dort zwingend vorschrift, dass das fahrzeug noch englischen TÜV (MOT) hat und die road-tax noch gültig ist (zumindest solange das fahrzeug in UK bewegt wird)...grade das letztere ist bei vielen zum verkauf angebotenen fahrzeugen nicht der fall.






Sag ich doch Anhänger . Das funkt immer !
Nur leider muss dann die Reise nach GB wohl dann immer 2 x laufen.
So oder So , alles Mist
Und wohl dem ,der noch den alten Kl. 3 hat und sich den Hänger hinter das Auto binden darf . Bei den jüngeren Kandidaten ist das ja auch nicht mehr selbstverständlich.


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BeitragVerfasst: Sa 11. Okt 2014, 16:47 
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Mr.Nut hat geschrieben:

...
Sag ich doch Anhänger . Das funkt immer !
Nur leider muss dann die Reise nach GB wohl dann immer 2 x laufen.
So oder So , alles Mist
Und wohl dem ,der noch den alten Kl. 3 hat und sich den Hänger hinter das Auto binden darf . Bei den jüngeren Kandidaten ist das ja auch nicht mehr selbstverständlich.


Olaf.... wieso immer 2x? Rüberfahren, aufladen wieder nach Hause. Hab ich schon mehrfach so gemacht, immer eine sichere Sache wenn man nicht genau weiß in welchem Zustand das erworbene Fahrzeug ist und man spart sich den Stress mit einem eventuell nicht vorhandenen Versicherungsschutz. Für Überführungen aus dem Ausland Richtung Heimat war das ja wohl sowieso nie die Lösung mit dem Kurzzeitkennzeichen. Aber um hier in D dann mal ein wenig zu testen und dann auch die Fahrten zum TÜV und zur Zulassungsstelle zu machen die einzige Variante.


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