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Neue Datenschutzverordnung
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Seite 1 von 2

Autor:  Macallan [ Mo 21. Mai 2018, 15:15 ]
Betreff des Beitrags:  Neue Datenschutzverordnung

Durch die neue Datenschutzverordnung sind wir nun dazu gezwungen euch etwas einzuschränken.
Die neue Datenschutzverordnung tritt am 25.05.2018 in Kraft. Um die Admins und auch euch selbst zu schützen bitten wir euch auch diese einzuhalten.
Folgende wichtige Änderung solltet ihr wissen!
Auf euren geposteten Fotos müssen jegliche Personen (sowie auch Nummernschilder) unkenntlich gemacht werden. Dies gilt vor allem für Treffen. Ansonsten muss von jeder zu sehenden Person (oder Fahrzeug) eine schriftliche Genehmigung über die Verwendung dieses Bildes eingeholt werden. Die künstlerische Freiheit wird laut dieser Datenschutzverordnung nicht mehr so hoch gewichtet wie das Recht am eigenen Bild.
Wahrscheinlich wird sich die Abmahnindustrie über kurz oder lang auf diese neue Geldquelle stürzen. Daher werden in Zukunft gepostete Bilder die nicht unkenntlich gemacht sind sofort gelöscht. Dies tut uns natürlich sehr Leid, allerdings ist es tatsächlich nicht anders möglich dies zu handhaben.
Weitere Informationen erhaltet ihr unter:
https://www.e-recht24.de/datenschutzgru ... dnung.html
Wir danken euch allen für die Einhaltung dieser neuen Verordnung!

Autor:  EvoOlli [ Di 22. Mai 2018, 14:14 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Und warum kommt hier für uns Mitglieder Art 2 Abs 2c nicht zum Tragen ?

Zitat:
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten"


Vor allem Erwägungsgrund 18 finde ich ziemlich deutlich:
Zitat:
"Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.
2 Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
3 Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen."



Ich glaube, Ihr schiesst da ein wenig über das Ziel hinaus. Ihr habt Euch mit Sicherheit schlau gemacht, aber momentan sagt jeder was anderes und viele reagieren nur noch aus Angst. Das ist ja fast wie nur noch 70km/h bei erlaubten 100km/h. fahren...es könnte ja vielleicht doch nur 70km/h erlaubt sein.

Autor:  EvoOlli [ Di 22. Mai 2018, 15:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Und hier auch noch etwas vom BMI bzgl. Fotografien:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/it-digitalpolitik/datenschutz/16-datenschutzgrundvo-fotografien.html

Autor:  asteinha [ Di 22. Mai 2018, 17:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Hallo,

ich stimme Oliver teilweise zu, zumal die Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen gilt, die in der EU ansässig sind und nicht für Privatpersonen.

Allerdings werden Bilder in der Datenschutzgrundverordnung als personenbezogene Daten gewertet und diese Daten müssen besonders geschützt werden.
Für die Veröffentlichung von Fotografien für private Zwecke bleibt aber das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Das bedeutet , das weiterhin eine Einwilligung der betroffenen Personen ausreicht.

Es müsste deshalb reichen, das alle Mitglieder im TVR Car Club zustimmen, das Bilder auf denen Sie oder Ihr Fahrzeug zu sehen ist, auf der Clubseite veröffentlicht werden dürfen.

Autor:  Vixen V8 [ Di 22. Mai 2018, 18:28 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Hier geht es aber nicht um den TVR Car Club sondern um das Forum einer Privatperson. Und das diese jeglichen Stress mit etwaigen Anwälten von zufällig fotografierten Personen oder deren Fahrzeugen vermeiden möchte ist doch wohl nur verständlich. Oder wollt ihr jedes Mal eine Umfrage starten wenn ihr gerade auf den Auslöser gedrückt hab und alle 27 Personen auf dem Foto befragen?
So schade wie es ist aber wir werden uns dann hier im Forum entsprechende Fotos verkneifen müssen. Was wir dann auf den Club-Webseiten machen ist wieder was anderes, da muss der Vorstand die Richtung vorgeben.

Gruß
Axel

Autor:  asteinha [ Di 22. Mai 2018, 19:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Auch das kann man umgehen, wenn jeder der das Forum nutzt einer entsprechenden zusätzlichen Verordnung zustimmt.

Autor:  Vixen V8 [ Di 22. Mai 2018, 20:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Es geht nicht um die Forumsnutzer sondern um zufällig fotografierte Personen und Fahrzeuge

Autor:  EvoOlli [ Mi 23. Mai 2018, 07:00 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Ich würde vorschlagen, wir schalten das Internet einfach mal für ein paar Jahre ab bis alle Fragen geklärt sind.

Was hat 'unsere' Bundesdatenschutzbeauftragte letzten Freitag noch von sich gegeben:

Zitat:
Allerdings räumte sie ein, dass es noch "fünf, sechs Jahre" dauern könnte, bis die rechtlichen Fragen zur Umsetzung der DSGVO auf nationaler und europäischer Ebene geklärt seien.


Mehr Interessantes (allgemein) hier:

https://www.golem.de/news/dsgvo-vosshoff-fordert-gesetz-gegen-missbraeuchliche-abmahnungen-1805-134503.html

Autor:  Macallan [ Do 24. Mai 2018, 12:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Ich habe auch gerade was Interessantes zum Thema gelesen:

Eine Stellungnahme zur DGSVO und Fotografie des zuständigen Bundesministeriums.
"Sehr geehrter Herr X....,
vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.
Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.
Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.
Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Regina Krahforst
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
E-Mail: Buergerservice@bmi.bund.de


Um ehrlich zu sein, ich blick da nimmer durch... Daher möchte ich euch bitten, bis zur endgültigen Klärung Kennzeichen etc. unkenntlich zu machen.


Danke!

Autor:  EvoOlli [ Do 24. Mai 2018, 16:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Neue Datenschutzverordnung

Macallan hat geschrieben:
Ich habe auch gerade was Interessantes zum Thema gelesen:


Ist doch der Link, den ich in meinem 2 Beitrag gepostet habe :-)

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