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 Betreff des Beitrags: Hallo von Rand des Ruhrgebietes
BeitragVerfasst: Fr 21. Apr 2023, 11:11 
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Hallo liebe TVR Enthusiasten,

ich bin seit kurzer Zeit im Forum angemeldet und möchte mich kurz vorstellen.

Mein Name ist Harald, ich bin 60 Jahre alt und wohne in der Ecke Dortmund, Hagen, Bochum, Wuppertal
Seit Anfang der neunziger Jahre besitze ich einen TR6 und kurze Zeit später ist ein TR3 hinzugekommen.
Schon zu dieser Zeit hatte ich auch einmal Kontakt zu Harald Gehrke in Hagen aber an ein weiteres
Fahrzeug war zu damaligen Zeitpunkt nicht zu denken.
Nun hat mich aber das Virus neu infiziert, insbesondere durch einen in GB angebotenen Tuscan und ich habe daraufhin
ein Fahrzeug in Deutschland besichtigt und werde heute noch einen weiteren Kandidanten in Augenschein nehmen.
Für den Fall, dass ich in Deutschland nicht das passende Fahrzeug finde, möchte ich zweigleisig vorgehen und
habe auch Kontakt zu einem Händler in Großbritannien.

Gibt es unter euch jemanden, der seit Brexit ein Fahrzeug aus GB nach Deutschland überführt hat und mir mit guten
Ratschlägen weiter helfen kann?
Ein sehr nettes Gespräch habe ich bereits geführt aber der TVR Kollege Björn aus Petershagen hat seit Brexit kein weiteres Fahrzeug
mehr nach Deutschland importiert.
Gespräche mit dem ADAC (Grenzverkehr) und 2x dem Zoll haben mich noch nicht zum Ziel gebracht. CoC, Warenursprungs- und Präferenzrecht,
Zollverfahren T1, Zollagent wegen Anmeldung Export Zollbehörde GB, Transport auf eigner Achse und Hänger,................

Ich freue mich über jede kleine Information und bedanke mich vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Harald


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 Betreff des Beitrags: Re: Hallo von Rand des Ruhrgebietes
BeitragVerfasst: Fr 21. Apr 2023, 14:47 
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OK, hier geht es hauptsächlich um Oldtimer (> 30 Jahre), dennoch interessant.

Brexit & Zoll aus dem MGDC-Forum von 21.01.2021

Zitat:
Sehr geehrter Herr... .

wenn Sie als Privatperson ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat wie Großbritannien einführen möchten, muss die Ware zur Abfertigung in den freien Verkehr der EU angemeldet werden und es sind eventuell Zölle und Einfuhrabgaben zu entrichten. Die Einfuhrabgaben werden mit Überschreiten der EU-Grenze fällig.

1. Zollanmeldung
Nach Ankunft an der Grenze der Europäischen Union (EU) z. B. in Hamburg ist die Zollstelle über die Ankunft des Kraftfahrzeuges zu informieren und eine schriftliche Zollanmeldung zur Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Sie bzw. Ihr Vertreter (z.B. Spedition) abgeben.

Sie benötigen für die Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr den Teilsatz 0737 des Einheitspapiers (bei mehreren Warenpositionen bzw. verschiedenen Waren ggf. ergänzt um den Vordruck 0738).

Die genannten Formulare des Einheitspapiers sowie ggf. weitere benötigte Vordrucke können über den Fachhandel, teilweise auch über Industrie- und Handelskammern, bezogen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland kann die schriftliche Zollanmeldung auch als Internetzollanmeldung an die Zollbehörden übermittelt werden. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen die Möglichkeit, per Internet, d.h. von jedem beliebigen Ort aus das Portal für die Internetzollanmeldungen aufzurufen, die Anmeldung am PC auszufüllen und per Internet an die zuständige Zollstelle zu senden. Der Ausdruck muss allerdings noch unterschrieben und bei der Zollstelle abgeben werden, da die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (z.B. durch eine elektronische Signatur) hier nicht gegeben sind.

Zusammen mit der Zollanmeldung müssen auch alle sonst erforderlichen Dokumente vorgelegt werden:

1 Rechnung (zweifach)
2. sonstige Unterlagen (Frachtbrief, Zertifikate, Gutachten, Fahrzeugpapiere, etc.)
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Formular 0060)
4. Steueranmeldung für die Kfz-Steuer (Formular 3820)


Diese Überführung in den freien Verkehr besteht im Wesentlichen aus den Abschnitten Abgabe einer Zollanmeldung durch den Wirtschaftsbeteiligten (Anmelder, Vertreter, Fiskalvertreter), Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle, Überprüfung der Papiere und der Waren (Beschau), Fertigung eines sogenannten Zollbefundes durch die Zollstelle sowie Berechnung der Einfuhrabgaben. Nach Zahlung der Einfuhrabgaben werden die Waren überlassen. Erst jetzt endet die zollamtliche Überwachung und der Wirtschaftsbeteiligte kann über die Waren, die nun den Status von Gemeinschaftswaren besitzen, frei verfügen.

Da, wie Sie sehen, so eine Abfertigung zum freien Verkehr sich für einen Laien sehr schwierig gestaltet, können Sie auch eine Spedition beauftragen, die die Abfertigung in Ihrem Auftrag ausführt bzw. die Zollanmeldung für Sie ausfertigt. Die Kosten usw., die für die Zollanmeldung entstehen, müssen Sie aber vor Ort bei der Spedition erfragen. Darüber kann Ihnen der Zoll keine Auskunft erteilen.

2. Berechnung der Einfuhrabgaben

Der Warenwert des Kraftfahrzeuges ist Grundlage der Berechnung bei der Einfuhr.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen bzw. durchführen.

Weitere Information finden Sie unter dem folgenden Link:
https://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do

Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht (Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.

Oldtimer fallen unter die Codenummer 9705 0000 903. Hier entstehen Einfuhrabgaben in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer (lt. Tarif zollfrei).

Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:

A) Berechnung Zollwert

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto , Versicherung usw.)
= Zollwert


B) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer

Zollwert = Einfuhrumsatzsteuerwert x 7 %

= zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer

Betrag aus B) = Gesamtabgaben

*Anmerkungen zur Codenummer 9705 0000 903

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert,

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) mindestens 30 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
- Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Fazit:

Fällt das Kraftfahrzeug unter die o. g. Codenummer, sind Einfuhrabgaben aus Großbritannien in Höhe der 7%igen Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Bitte melden Sie das Kraftfahrzeug in schriftlicher Form an. Für die Zollanmeldung ist der vorgeschriebene EU-einheitliche Vordruck - das Einheitspapier - zu verwenden. Wenn Sie das Kraftfahrzeug in die EU einführen möchten, ist eine Zollanmeldung nach dem Verbringen des Kraftfahrzeuges in das Zollgebiet der Gemeinschaft also nach Überschreiten der Grenze am zuständigen Zollamt abzugeben (sowie Vordruck 0060 und 3820).

Unter folgendem Link finden Sie die deutschen Zollstellen: http://www.zoll.de/DE/Service/Dienstste%20...%20_node.html



Die Verzollung erfolgt üblicherweise an der ersten Eingangszollstelle der EU. Sollte der Transport aus Großbritannien auf dem Landweg erfolgen, so gelten die jeweiligen nationalen Formvorschriften bei der Umsetzung des EU-Rechts (z.B. Frankreichs).
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die jeweilige Zollverwaltung.
Die Einfuhrumsatzsteuer würde in diesem Fall aufgrund des z.B. französischen Steuersatzes erhoben werden.


Es gibt auch die Möglichkeiten, die Ware von der EU-Außengrenze mit einem Versandpapier T 1 (Sicherheit muss hinterlegt werden), zu transportieren. Die Abfertigung zum freien Verkehr würde dann statt nach Überschreiten der Grenze der EU am zuständigen Zollamt in Deutschland erfolgen.


Weitere Informationen zum Versandverfahren T1 finden Sie unter folgendem Link:
https://zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Versandverfahren/versandverfahren_node.html

Über eventuelle Formalitäten bei der Eröffnung des Versandverfahrens an der EU-Außengrenze wenden Sie sich bitte an die dortige Zollverwaltung.

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu Zollverwaltungen innerhalb der EU (Bitte Land eingeben):
https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation-1/eu-tax-policy-strategy_en


Über die zulassungsrechtlichen Bestimmungen kann Ihnen die Deutsche Zollverwaltung keinerlei Auskünfte erteilen. Bitte konsultieren Sie Ihre Zulassungsstelle vor Ort.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassungsstelle


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Wünsche-Szesny

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: http://www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag–Freitag 08:00–17:00 Uhr

_________________
LG Volker
info@tvr-cars.de     •     tvr-cars.de


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 Betreff des Beitrags: Re: Hallo von Rand des Ruhrgebietes
BeitragVerfasst: Fr 21. Apr 2023, 16:44 
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Vielen Dank Volker,

das ist eine gute Zusammenstellung von benötigten Dokumenten und dem
Verfahren der Verzollung inklusive T1.

Mit freundlichen Grüßen
Harald


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 Betreff des Beitrags: Re: Hallo von Rand des Ruhrgebietes
BeitragVerfasst: So 23. Apr 2023, 09:10 
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ich habe früher all meine fahrzeuge für mich oder für/mit kumpels selbst importiert...seit Brexit ist Schluss:
Die Preise in UK sind gestiegen, wenn man dann den Aufwand und die Einfuhrkosten hinzurechnet lohnt sich der Kauf (also wirtschaftlich) in den seltensten Fällen: Inzwischen ist durch die vielen zuvorigen Importe eine rel. gute Auswahl an Fahrzeugen in der Eu vorhanden. die Preise in D von solchen Exoten sind eher stagnierend.

wenn du trotzdem importieren möchtest: mach´s einfach nicht selbst, geb´s an ne spedition ab, die erledigen alles für dich und ausser dass du deine Geldbörse öffnen musst, hast du keine arbeit damit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Hallo von Rand des Ruhrgebietes
BeitragVerfasst: So 23. Apr 2023, 16:00 
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Danke für Deine Antwort Micha.

Der Brexit hat es tatsächlich sehr kompliziert gemacht.
Scheint wohl niemand hier seitdem ein Fahrzeug importiert zu haben.

Die Auswahl an Tuscan erscheint mir in GB deutlich besser als hier zu Lande.
Ich würde auf der Insel nur vom Händler kaufen und somit die Umsatzsteuer
beim Export erstattet bekommen. Natürlich muss ich dann bei der Einfuhr
die Einfuhrumsatzsteuer zahlen, womit ich dann wieder in etwa beim Ausgangspreis
liege. Dazu kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch 10 Prozent
Einfuhrzollabgaben da ich wohl keinen Ursprungsnachweis von TVR für die
Präferenzbehandlung bekomme. Die legt eigentlich fest, dass Waren die in GB
einen bestimmten Be- oder Verarbeitungsgrad erhalten haben, zollfrei sind.

Meine Findungsphase wird wohl noch andauern.

Schönen Restsonntag
Gruß
Harald


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 Betreff des Beitrags: Re: Hallo von Rand des Ruhrgebietes
BeitragVerfasst: Do 29. Jun 2023, 10:59 
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Kurze Aktualisierung.

Ich habe einen Tuscan MK1 S Baujahr 2004 in Großbritannien gekauft und mit viel Glück kommt das Fahrzeug nächste Woche mit der Fähre in Cuxhaven an.
Aktuell schwirrt mir der Kopf. Auf der einen Seite die Vorfreude auf das Fahrzeug, auf der anderen Seite die Probleme alle notwendigen Unterlagen zusammen zu bekommen
um das Fahrzeug abzuholen und anschließend zu zulassen.
Ich habe zu einem Mitglied des Clubs schon sehr netten Kontakt gehabt aber der TVR Kollege befindet sich aktuell im Urlaub.

Gibt es jemanden unter euch, der ebenfalls einen Tuscan MK1 S besitzt und mir mit Unterlagen für die TÜV Abnahme zur Seite stehen kann?
Nachdem ich hier im Forum schon etwas gestöbert habe, möchte ich betonen, dass ich kein Händler bin, das Fahrzeug ausschließlich für meinen Privatgebrauch gedacht ist und nicht
umgehend in irgendeinem Verkaufsportal auftaucht.

Für eine wohlwollende Prüfung meiner Anfrage bedanke ich mich vorab.

Harald


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 Betreff des Beitrags: Re: Hallo von Rand des Ruhrgebietes
BeitragVerfasst: Fr 30. Jun 2023, 07:42 
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Hallo Harald,

da deine Frage bzgl. Unterlagen für einen Tuscan MK1 nicht wirklich zu der Überschrift des Beitrags passt, läuft sie "Gefahr", von den entsprechenden Kollegen gar nicht gelesen zu werden.
Ich würde dir empfehlen, deine Frage in einem neuen Beitrag mit entsprechender Überschrift zu stellen, dann bekommst du sicher mehr Feedback ...

_________________
Viele Grüße
Michael


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 Betreff des Beitrags: Re: Hallo von Rand des Ruhrgebietes
BeitragVerfasst: Fr 30. Jun 2023, 08:52 
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Hallo Michael ,

danke für den Hinweis, der absolut berechtigt ist.

Ich hatte gestern Abend das Glück im Pistonhead Forum einen alten Beitrag zu finden
und habe den Verfasser einfach angeschrieben.
Daraus hat sich ein extrem netter Kontakt ergeben und kurze Zeit später habe ich die
Kopie eines CoC für einen Tuscan S erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Harald


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