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 Betreff des Beitrags: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Mi 15. Mai 2013, 11:35 
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hallo,

brauche hilfe

wollte meinen chim. bj. 98, heute zulassen.
hab jetzt probleme wegen fehlender leuchtweitenreg. bzw. ausnahmegenehmigung.
zulassungsstelle will bescheinigung dass es nicht geht oder, wenn die kosten unverhältnismäßig wären.

vielen dank


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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Mi 15. Mai 2013, 12:43 
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Ein Zweisitzer ohne Xenon bekommt ohne Weiteres eine Ausnahmegenehmigung...

Zitat TÜV Süd Internetseite:

"Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine sogenannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.

Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 01.01.1990. Eine aufwendige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden."

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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Mi 15. Mai 2013, 20:17 
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Also ich hatte keine Chance (§ 21-Untersuchung) beim TÜV SÜD für einen Eintrag der nachgerüsteten Xenon-Lichter, obwohl der Prüfer sehr wohl äußerst kooperativ war und ich diese Prüfstelle wärmstens empfehlen kann.

Ergo Xenon raus und normale Leuchtmittel rein im Chimaera, Bj. 96 und das ganze ohne Leuchtweitenregulierung.

Gruß DaAlpine


Zuletzt geändert von DaAlpine am Do 16. Mai 2013, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Do 16. Mai 2013, 08:59 
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Er hat doch gar kein Xenon verbaut, es geht doch einzig und allein um die Ausnahmegenehmigung wegen der fehlenden LWR, oder irre ich mich da.

Mein 98er Chimaera hat ja auch kein Xenon, sondern nur romantisches Kerzenlicht hinter Glas. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Do 16. Mai 2013, 12:28 
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Das ist korrekt, aber mit Xenon würde es nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung geben.

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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Do 16. Mai 2013, 17:55 
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aragon62 hat geschrieben:
hallo,

brauche hilfe

wollte meinen chim. bj. 98, heute zulassen.
hab jetzt probleme wegen fehlender leuchtweitenreg. bzw. ausnahmegenehmigung.
zulassungsstelle will bescheinigung dass es nicht geht oder, wenn die kosten unverhältnismäßig wären.

vielen dank



Ich denke jeder TÜV Mann kann dir das bescheinigen, wenn er will, wenn das mit dem Platz so ist wie bei einem Griffith, dann besteht keine Chance, hier eine Stellmotor einzubauen, und eine Änderung der Karosse ist in dem Bereich ja auch nicht möglich , da wohl dahinter direkt der Radkasten sitzt. Mann sollte hier mal die baulichen Gegebenheit aufzeigen.
Denke da hat auch ein TÜV Mann ein Einsehen. Und eventuell auf ein technisch versierter Zulassungsbeamter. Oder eine KFZ Sachverständiger, wobei letzterer dir da doch auch ggf. helfen kann.

Gruß
Olaf


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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Do 16. Mai 2013, 18:07 
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hallo,

danke erstmal für die ratschläge.

der wahnsinn ist, daß ich das auto nur ummelden will. es wurde vor einem jahr f.einen tag in heidelberg zugelassen und hat noch ein jahr tüv, aber in der zulassung den vermerk " mit ausnahmegenehmigung f.lwr."
jetzt hab ich deswegen stress auf meiner zulassungsstelle :evil:

grüße

rolf


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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Do 16. Mai 2013, 18:22 
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Hallo Rolf,
das Problem kenne ich von meinem S3C (deutsche Erstzulassung 08/90). Bei mir war der Vermerk: "Ausnahmegen. LWr erf." im Brief.
Das hatte bis Mai 1991 (Ummmeldung auf mich) niemanden interessiert.
Die Zulassungsstelle wollte unbedingt die Ausnahmegenehmigung sehen. Nach einem Anruf beim Landesverwaltungsamt Thüringen habe ich denen eine Briefkopie zusammen mit einem formlosen Antrag per FAX geschickt und hatte am nächsten Tag die Genehmigung im Briefkasten. Okay, nicht alle Ämter arbeiten sooo schnell, aber hier hat es toll gepasst, somit konnte ich am gleichen Tag mit erfolgter Zulassung nach Hause.
Falls es dir was nützt, schick mir mal deine FAX-Nr. per PN, dann schicke ich dir eine Kopie der Bescheinigung.

Achja, gekostet hat das Ganze vernünftige 25,-Euronen... :D

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Viele Grüße
Silke und Steffen

V8S LHD, Tuscan S6 RHD
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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Mo 20. Mai 2013, 18:19 
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Hi Rolf,

ich kann Dir ne Kopie meiner Papiere machen - ist ne 96er Chim.

"FZ.OHNE LWR*AUSN.GEN. GEM.§70STVZO ERT. AM 19.05.2008 (!)

Gruß,
freeclimb

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 Betreff des Beitrags: Re: zulassungsproblem
BeitragVerfasst: Fr 14. Jun 2013, 09:35 
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Moin,

hatte das Thema auch bei der Zulassung, allerdings das Glück, daß die Angestellte eine Bekannte von uns ist... ;)

Sie hat dann bei der Zulassungsstelle des Vorbesitzers angerufen (in RP) und da kam heraus, daß diese Genehmigung nie ausgestellt wurde.
Das macht die Zulassungsstelle und Du bekommst dann eine Ausnahmegenehmigung, die Du im Fahrzeug mitführen musst! Hat bei mir AFAIR 15 € gekostet.

Kann ich gerne mal einscannen und hochladen, wenn noch von Interesse!

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Carsten


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