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 Betreff des Beitrags: Makrolonscheiben eintragen?
BeitragVerfasst: Fr 24. Feb 2017, 18:59 
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Eventuelle weiß einer von euch Rat?
In einem Motorsportprojekt habe ich Makrolonscheiben eingebaut. Die Originalen von Bayer also kein Plexiglas oder so.
Die Scheiben habe ich aus GB bestellt und habe ihm gesagt ich benötige Unterlagen for the German MOT.
Der Herr aus England hat mir erstklassige passende Scheiben geliefert inkl original Folien von Bayer und dazu sogar von the German Kraftfahrtbundes Amt eine Materialgenehmigung für Makrolon zur Verwendung im Straßenverkehr. Ebenfalls beigelegt waren Aufkleber für jede Scheibe welche sich mit einer Nummer auf diese Materialgenehmigung beruft.

Ich möchte diese Scheiben jetzt vom TÜV eintragen lassen.
Der Prüfer ziert sich jetzt, weil die Nummern nicht eingraviert sind :!:
Hat einer von euch ne Idee / Tip wie ich die Scheiben eingetragen bekomme?

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Gruß Merlin
-TVR-Region-Ost-


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 Betreff des Beitrags: Re: Makrolonscheiben eintragen?
BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 13:19 
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der prüfer möchte eingravierte nummern?

also eingravieren lassen und gut ist!! wo ist das problem?


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 Betreff des Beitrags: Re: Makrolonscheiben eintragen?
BeitragVerfasst: Di 28. Feb 2017, 16:19 
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Ich war nun bereits bei dem Prüfer.
Die vernwendung von Makrolon als ersatz für Sicherheitsglas ist aufgrunddes Gutachten unstrittig.
Jetzt möchte er noch irgend einen Nachweis das die Scheiben auch für die Verwendng im Sichtbereich (vordere Seiten Scheiben) zugelassen sind.

Laut Stvo:
§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
StVZO ( Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung )
(1)
1.Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen.
2. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können.
3.Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
(2)
1.Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein.
2.Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach
§ 30 a Absatz 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

_________________
Gruß Merlin
-TVR-Region-Ost-


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 Betreff des Beitrags: Re: Makrolonscheiben eintragen?
BeitragVerfasst: So 25. Dez 2022, 00:45 
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Hallo Merlin,

an meinem erworbenen Tuscan V8 ist hinten eine Makrolon Scheibe verbaut. In dem Datenblatt vom TÜV Süd zu dem Auto steht nichts über diese Scheibe obwohl alle LWB und die ersten MAL Fahrzeuge diese Scheiben ‚serienmässig‘ verbaut hatten.

Könntest Du mir vielleicht die Dokumente -welche Du für Deine Scheibe bekommen hast- als Kopie zur Verfügung stellen?

Ich fürchte nämlich Schwierigkeiten bei der Vollabnahme wenn ich keine Belege vorweisen kann …

Besten Dank!
Michael


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